Emissions-Compliance nach BImSchG

Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist für Betreiber stationärer Verbrennungsmotoren und industrieller Abgasreinigungssysteme verbindlich. Unser Audit-Ansatz umfasst die systematische Prüfung der kontinuierlichen Überwachungssysteme, der Wartungsintervalle für SCR-Katalysatoren und Partikelfilter sowie der Dokumentationspflichten im Betriebstagebuch.

Die vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (BImSchV-4) definiert spezifische Schadstoffklassen – NOx, CO, HC und Partikel – mit messbaren Obergrenzen. Wir analysieren die Übergangsfristen für Bestandsanlagen und bewerten die Nachrüstverpflichtungen für Anlagen der mittleren Feuerungswärmeleistung. Jede Abweichung wird nach den Sanktionsstufen des BImSchG bewertet: von Bußgeldern bis zur vorübergehenden Stilllegung.

Betriebssicherheit und Rechtskonformität

Die regelmäßige Inspektion von Abgasreinigungssystemen – SCR-Katalysatoren, Dieselpartikelfilter und kontinuierliche Emissionsüberwachungseinrichtungen – ist nicht nur eine Frage der Betriebssicherheit, sondern auch der Rechtskonformität. Unser Manual beschreibt die typischen Verschleißindikatoren, die empfohlenen Prüfintervalle und die erforderlichen Nachweise für die Funktionsfähigkeit der Anlagen.

Ein zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Emissionskatasters, das die Grundlage für die jährliche Berichterstattung an die zuständige Immissionsschutzbehörde bildet. Die Dokumentation umfasst Messprotokolle nach DIN EN 15267, Wartungsnachweise und die Aufzeichnung aller Betriebsstörungen. Bei Überschreitung der Emissionsobergrenzen sind unverzüglich Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Abstellung einzuleiten – die Präventionsstrategie basiert auf kontinuierlicher Überwachung und internen Audits.

Rückmeldungen zur Prüfpraxis

Erfahrungen aus der Audit-Praxis

„Die Überprüfung der Abgasreinigung nach TA Luft hat uns konkrete Nachrüstpflichten aufgezeigt. Der Bericht war präzise und direkt umsetzbar – keine allgemeinen Floskeln, sondern klare Handlungsanweisungen für die SCR-Wartung.“

BImSchG-konform

„Das Emissionskataster für unsere stationären Verbrennungsmotoren wurde termingerecht erstellt. Besonders hilfreich war die Einordnung der Messverfahren nach DIN EN 15267 – das erspart uns Rückfragen bei der Behörde.“

Prüfprotokoll

„Die Risikobewertung zu den Sanktionsstufen des BImSchG war für unsere Compliance-Strategie unverzichtbar. Die Muster für Betriebstagebucheinträge haben wir direkt übernommen – praxisnah und rechtssicher.“

Rechtskonformität

„Die Überprüfung der kontinuierlichen Überwachungssysteme hat Lücken in der Datenaufzeichnung offengelegt. Der Korrekturvorschlag war technisch fundiert und innerhalb einer Woche umsetzbar.“

Emissionsüberwachung

„Die Audit-Ergebnisse zu den Partikelfiltern waren messerscharf. Statt allgemeiner Empfehlungen gab es konkrete Intervalle für den Filtertausch und eine Kosten-Nutzen-Rechnung für das Retrofit – das hat uns Überzeugungsarbeit im Vorstand erspart.“

Nachrüstpflicht
Nach § 29 BImSchG sind Betreiber zur kontinuierlichen Überwachung und Dokumentation der Emissionen verpflichtet. Ein lückenhaftes Kataster führt zu Ordnungswidrigkeiten. Wir prüfen Ihre Bestandsdaten auf Vollständigkeit und Fristkonformität.
Jetzt Prüftermin vereinbaren
Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.