Emissions-Compliance nach BImSchG
Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist für Betreiber stationärer Verbrennungsmotoren und industrieller Abgasreinigungssysteme verbindlich. Unser Audit-Ansatz umfasst die systematische Prüfung der kontinuierlichen Überwachungssysteme, der Wartungsintervalle für SCR-Katalysatoren und Partikelfilter sowie der Dokumentationspflichten im Betriebstagebuch.
Die vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (BImSchV-4) definiert spezifische Schadstoffklassen – NOx, CO, HC und Partikel – mit messbaren Obergrenzen. Wir analysieren die Übergangsfristen für Bestandsanlagen und bewerten die Nachrüstverpflichtungen für Anlagen der mittleren Feuerungswärmeleistung. Jede Abweichung wird nach den Sanktionsstufen des BImSchG bewertet: von Bußgeldern bis zur vorübergehenden Stilllegung.
Betriebssicherheit und Rechtskonformität
Die regelmäßige Inspektion von Abgasreinigungssystemen – SCR-Katalysatoren, Dieselpartikelfilter und kontinuierliche Emissionsüberwachungseinrichtungen – ist nicht nur eine Frage der Betriebssicherheit, sondern auch der Rechtskonformität. Unser Manual beschreibt die typischen Verschleißindikatoren, die empfohlenen Prüfintervalle und die erforderlichen Nachweise für die Funktionsfähigkeit der Anlagen.
Ein zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Emissionskatasters, das die Grundlage für die jährliche Berichterstattung an die zuständige Immissionsschutzbehörde bildet. Die Dokumentation umfasst Messprotokolle nach DIN EN 15267, Wartungsnachweise und die Aufzeichnung aller Betriebsstörungen. Bei Überschreitung der Emissionsobergrenzen sind unverzüglich Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Abstellung einzuleiten – die Präventionsstrategie basiert auf kontinuierlicher Überwachung und internen Audits.